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Check-up-Untersuchung
Versicherte ab dem vollendeten 35. Lebensjahr haben alle drei Jahre Anspruch auf eine Check-up-Untersuchung.
Alle Versicherten ab 35 Jahren haben zusätzlich einmalig Anspruch, sich als Bestandteil der Gesundheitsuntersuchung auf Hepatitis B und C testen zu lassen. Damit sollen unentdeckte Infektionen erkannt und frühzeitig behandelt werden, um gravierende Spätfolgen zu verhindern.
Versicherte unter 35 Jahren können eine einmalige Gesundheitsuntersuchung in Anspruch nehmen.
Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin zur Gesundheitsuntersuchung bei uns in der Praxis. Nutzen Sie dafür gerne unser Kontaktformular.
Dipl.-Med. Kerstin Besmil & Praxisteam

